Warum wir dieses Dokument anfordern
Nach den europäischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche müssen wir anhand des offiziellen Registers der wirtschaftlich Berechtigten im Land der Registrierung prüfen, wem dein Unternehmen letztlich gehört. In mehreren Ländern ist dieses Register für Banken und Zahlungsinstitute aus dem Ausland nicht zugänglich. Deshalb brauchen wir den Auszug von dir.
Jedes Land im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) führt ein solches Register. Es ist vom Handels- oder Unternehmensregister getrennt und das einzige Dokument, das die wirtschaftlich Berechtigten (UBO) so zeigt, wie die Behörden sie erfasst haben.
Was als gültiger Auszug zählt
Ein Register hat ihn ausgestellt. Name, Logo oder Aktenzeichen des Registers stehen auf dem Dokument.
Er enthält den Abschnitt mit den wirtschaftlich Berechtigten und ihren Namen.
Alles darauf ist lesbar, auch der Name des Unternehmens.
Was nicht zählt
Ein Auszug aus dem Handels- oder Unternehmensregister. Er zeigt das Unternehmen und die Geschäftsführung, nicht die wirtschaftlich Berechtigten.
Eine Bescheinigung über Geschäftsführung, Secretary oder Gesellschafter. Gesellschafter können Unternehmen sein, wirtschaftlich Berechtigte sind immer natürliche Personen.
Ein Dokument, das du oder deine Beratung erstellt und unterschrieben habt. Eine Eigentümererklärung ist kein Registerauszug, auch wenn sie notariell beglaubigt ist. Auch das eigene Anteilsbuch ist keiner.
Gesellschaftsvertrag, Satzung oder Gründungsurkunde.
Wenn du eines dieser Dokumente schickst, fragen wir noch einmal nach. Dein Antrag wartet in der Zwischenzeit.
So bekommst du den Auszug in deinem Land
Land | Dieses Dokument anfordern | Wo |
Belgien | Uittreksel UBO-register / Extrait registre UBO | Melde dich bei MyMinfin an und öffne die UBO-Anwendung. Hinweis: Ein KBO/BCE-Auszug stammt aus dem Unternehmensregister und wird nicht akzeptiert. |
Bulgarien | Удостоверение за актуално състояние mit dem Abschnitt „Действителни собственици“ | portal.registryagency.bg, kostenlos. |
Dänemark | CVR-Eintrag mit „Reelle ejere“ – wähle „Fuld visning“ | datacvr.virk.dk, kostenlos. Hinweis: Ein registreringsbevis oder das eigene ejerbog wird nicht akzeptiert. |
Estland | Äriregister-Eintrag mit dem Abschnitt „Tegelikud kasusaajad“ | ariregister.rik.ee, kostenlos. |
Finnland | Auszug über wirtschaftlich Berechtigte vom PRH | Bestelle ihn auf prh.fi. Er ist auf Englisch verfügbar und kommt nach einigen Werktagen. |
Griechenland | Auszug aus dem zentralen UBO-Register | Deine Buchhaltung lädt ihn mit den TAXISnet-Zugangsdaten des Unternehmens im GSIS-Portal herunter. |
Irland | RBO-Auszug | Die Person, die für dein Unternehmen Meldungen einreicht, meldet sich auf register.rbo.gov.ie an. Hinweis: CRO-Dokumente stammen aus dem Unternehmensregister und werden nicht akzeptiert. |
Island | Unternehmenseintrag bei Skatturinn mit „raunverulegir eigendur“ | skatturinn.is, kostenlose Suche. |
Kroatien | Izvadak iz Registra stvarnih vlasnika | rsv.fina.hr, Anmeldung mit e-Građani. |
Lettland | Eintrag im Unternehmensregister mit „patiesie labuma guvēji“ | info.ur.gov.lv, kostenlos. |
Liechtenstein | VwbP-Auszug | Beantrage ihn beim Amt für Justiz. Hinweis: Ein Handelsregisterauszug ist ein anderes Dokument und wird nicht akzeptiert. |
Litauen | JANGIS-Auszug („naudos gavėjai“) | Self-Service von Registrų centras. |
Luxemburg | Extrait du Registre des bénéficiaires effectifs (RBE) | Bestelle ihn auf lbr.lu, 5 €. Hinweis: Ein RCS-Auszug stammt aus dem Handelsregister und wird nicht akzeptiert. |
Malta | BO-Registerauszug vom MBR oder dein eingereichtes Formular BO1 | Beantrage ihn beim MBR. |
Niederlande | Uittreksel UBO-register | Mijn KVK, 3,10 €. Hinweis: Der normale KVK uittreksel stammt aus dem Handelsregister und wird nicht akzeptiert. |
Norwegen | Auszug aus „Reelle rettighetshavere“ | brreg.no, nach der Anmeldung. Hinweis: Ein firmaattest ist die Unternehmensbescheinigung und wird nicht akzeptiert. |
Österreich | WiEReG-Auszug | Deine Steuerberatung lädt ihn im WiEReG-Portal herunter. Ein „einfacher Auszug“ reicht aus. Hinweis: Ein Firmenbuchauszug oder ein GISA-Auszug ist ein anderes Dokument und wird nicht akzeptiert. |
Polen | Wydruk z CRBR | crbr.podatki.gov.pl, kostenlos, ohne Anmeldung. Hinweis: Ein odpis z KRS stammt aus dem Gerichtsregister und wird nicht akzeptiert. |
Portugal | Certidão do RCBE | Lade ihn mit deinem RCBE-Zugangscode herunter. Hinweis: Eine vom Unternehmen unterschriebene Erklärung wird nicht akzeptiert. |
Rumänien | Extras beneficiari reali (ONRC) | Beantrage ihn über das ONRC. |
Schweden | Registerutdrag om verkliga huvudmän | Bestelle ihn auf bolagsverket.se, etwa 125 SEK, auf Englisch verfügbar. Hinweis: Ein registreringsbevis ist die Registrierungsbescheinigung und wird nicht akzeptiert. |
Slowakei | Výpis z registra konečných užívateľov výhod | rpvs.gov.sk, kostenlos für Unternehmen mit Staatsaufträgen, sonst über den Registerbetreiber. Hinweis: Ein výpis z obchodného registra stammt aus dem Handelsregister und wird nicht akzeptiert. |
Slowenien | Izpis iz Registra dejanskih lastnikov (eRDL) | AJPES, nach der Anmeldung. Hinweis: Ein SRG redni izpis stammt aus dem Gerichtsregister und wird nicht akzeptiert. |
Tschechien | Úplný výpis z evidence skutečných majitelů | Dein Unternehmen kann den eigenen vollständigen Auszug auf esm.justice.cz herunterladen. Hinweis: Ein výpis z obchodního rejstříku stammt aus dem Handelsregister und wird nicht akzeptiert. |
Ungarn | TTNY-Bestätigung | Deine Buchhaltung beantragt sie über Cégkapu. Hinweis: Ein cégkivonat ist der Unternehmensauszug und wird nicht akzeptiert. |
Zypern | BO Register report vom Registrar of Companies | Das Portal öffnet sich nur mit CY Login. In der Praxis holt ihn deshalb dein Corporate Service Provider oder deine Anwaltskanzlei ab, für etwa 3,50 €. Hinweis: Ein Certificate of Shareholders oder ein Certificate of Director and Secretary ist ein anderes Dokument und wird nicht akzeptiert. |
Was tun, wenn das Register in meinem Land den Auszug nicht herausgibt?
In einigen Ländern ist das Register für Unternehmen ohne lokale Beratung tatsächlich schwer zugänglich. Teile uns das im Ticket mit und beschreibe, was du versucht hast. Wir prüfen, was wir anhand der bereits eingereichten Dokumente bestätigen können, und melden uns mit dem nächsten Schritt. Du musst nicht weiter andere Dokumente schicken in der Hoffnung, dass eines davon passt.
Kann ich ein Foto oder einen Screenshot schicken?
Ja, solange der Name des Registers, der Name deines Unternehmens und die Liste der Eigentümer vollständig sichtbar und lesbar sind. Wenn ein Teil der Seite abgeschnitten oder unscharf ist, speichere das Dokument im Register als PDF und schick uns stattdessen das PDF.
Bitte beachten
Wir gleichen den Auszug mit den Eigentümern ab, die du in deinem Antrag angegeben hast. Wenn sie abweichen, bitten wir dich, die Angaben zu aktualisieren oder den Unterschied zu erklären. Prüfe deshalb am besten vor dem Senden, ob der Registereintrag aktuell ist.