Nein, du kannst das Stammkapital deines Unternehmens während der Gründungsphase nicht auf ein Zinskonto einzahlen. Einzahlungen müssen auf ein Geldkonto erfolgen, und die Überweisungen müssen von den im Antragsprozess aufgeführten Gesellschaftern stammen.
Außerdem sind Zinskonten erst verfügbar, wenn die Gesellschaft vollständig registriert ist und das Konto vollständig aktiviert wurde.