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Wie reiche ich eine Beschwerde ein?
Wie reiche ich eine Beschwerde ein?
Vor über einem Monat aktualisiert

Bei Vivid ist es unsere Priorität, alle Anliegen zu lösen, bevor sie zu einer Beschwerde werden. Für schnellere Hilfe empfehlen wir dir, unser Hilfe-Center hier zu besuchen, wo du Antworten auf häufige Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen findest.

Außerdem steht dir unser Kundenservice rund um die Uhr per Chat über dein Geschäftskonto (unten rechts) oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

Falls du trotzdem eine formelle Beschwerde einreichen möchtest, kannst du dies auf zwei Wegen tun:

  1. Fülle dieses Formular aus und gib folgende Informationen an:

    1. Registrierte E-Mail-Adresse (und die Adresse, an die wir unsere Antwort-E-Mail senden sollen)

    2. Registrierte Telefonnummer

    3. Firmenname

    4. Rolle im Geschäftskonto

    5. Vollständiger Name

    6. Firmenadresse

    7. Identitätsnachweis (der Person, die das Geschäftskonto nutzen darf)

    8. Detaillierte Beschreibung des Problems

  2. Alternativ kannst du uns auch einen Brief schreiben und ihn an folgende Adresse senden:

    Vivid Money S.A.

    21, Rue Glesener

    L-1631 Luxemburg

Sobald du die Beschwerde eingereicht hast, werden wir sie innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt registrieren und bestätigen, es sei denn, in diesem Zeitraum wird bereits eine Lösung angeboten. Die Bestätigung wird an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet und enthält eine Referenznummer für die weitere Kommunikation.

Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde wird das Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung aller Details eine Antwort geben.

Sollte das oben beschriebene Beschwerdeverfahren deine Erwartungen nicht vollständig erfüllen, kannst du alternativ das außergerichtliche Beschwerdeverfahren der CSSF in Anspruch nehmen. Im Folgenden findest du relevante Informationen zur formellen Einreichung einer Beschwerde bei der CSSF:

Département Juridique CC

283, Route d’Arlon

L-2991 Luxembourg

Bitte beachte, dass du deine Beschwerde innerhalb eines Jahres nach Einreichung der ursprünglichen Beschwerde bei uns an die CSSF melden musst.

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