Für nicht gewinnorientierte Organisationen (Non-profit Organisationen, kurz NPO) können Personen als wirtschaftlich Berechtigte angeben werden, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Vorstandsmitglieder, die mehr als 25 % der Stimmrechte haben
Personen mit Vetorecht oder der einseitigen Befugnis zur Ernennung von Vorstandsmitgliedern
Personen, die im Falle einer Liquidation mehr als 25 % der Eigentumsrechte an der Verteilung der Vermögenswerte der Organisation besitzen
Vorsitzende
Bitte beachte:
Bei Vereinen und Stiftungen, die als gewinnorientierte Organisationen eingestuft sind, sollten Personen, die zu mehr als 25 % an der Verteilung der Gewinne beteiligt sind, ebenfalls in die Liste der wirtschaftlich Berechtigten aufgenommen werden.