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Wen sollte ich als wirtschaftlich Berechtigte angeben, wenn ich ein Konto für eine gemeinnützige Organisation eröffne?
Wen sollte ich als wirtschaftlich Berechtigte angeben, wenn ich ein Konto für eine gemeinnützige Organisation eröffne?
Vor über 2 Wochen aktualisiert

Für nicht gewinnorientierte Organisationen (Non-profit Organisationen, kurz NPO) können Personen als wirtschaftlich Berechtigte angeben werden, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Vorstandsmitglieder, die mehr als 25 % der Stimmrechte haben

  • Personen mit Vetorecht oder der einseitigen Befugnis zur Ernennung von Vorstandsmitgliedern

  • Personen, die im Falle einer Liquidation mehr als 25 % der Eigentumsrechte an der Verteilung der Vermögenswerte der Organisation besitzen

  • Vorsitzende

Bitte beachte:

Bei Vereinen und Stiftungen, die als gewinnorientierte Organisationen eingestuft sind, sollten Personen, die zu mehr als 25 % an der Verteilung der Gewinne beteiligt sind, ebenfalls in die Liste der wirtschaftlich Berechtigten aufgenommen werden.

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