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Wen sollte ich als wirtschaftlich Berechtigte angeben, wenn ich ein Konto für eine gemeinnützige Organisation eröffne?

Vor über 2 Monaten aktualisiert

Für nicht gewinnorientierte Organisationen (Non-profit Organisationen, kurz NPO) können Personen als wirtschaftlich Berechtigte angeben werden, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Vorstandsmitglieder, die mehr als 25 % der Stimmrechte haben

  • Personen mit Vetorecht oder der einseitigen Befugnis zur Ernennung von Vorstandsmitgliedern

  • Personen, die im Falle einer Liquidation mehr als 25 % der Eigentumsrechte an der Verteilung der Vermögenswerte der Organisation besitzen

  • Vorsitzende

Bitte beachte:

Bei Vereinen und Stiftungen, die als gewinnorientierte Organisationen eingestuft sind, sollten Personen, die zu mehr als 25 % an der Verteilung der Gewinne beteiligt sind, ebenfalls in die Liste der wirtschaftlich Berechtigten aufgenommen werden.

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