Ja, Vivid bietet bereits Dienstleistungen für nicht gewinnorientierte Organisationen (Non-profit Organisationen, kurz NPO) an. Es gelten jedoch einige Einschränkungen.
Zulässige Regionen
NPO müssen ihren Sitz in Deutschland haben
Antragstellende, Geschäftsführende und Endbegünstigte müssen ihren Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben
mindestens eines der Vorstandsmitglieder muss entweder in Deutschland oder maximal 10 km von der deutschen Grenze entfernt wohnen
Zulässige Organisationsformen
Vivid kann derzeit nur die folgenden Arten von Organisationen akzeptieren:
eingetragener Vereine (eV)
Stiftungen
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
gemeinnützige Unternehmensgesellschaften (gUG)
gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG)
Bitte beachte:
Für die folgenden Organisationen kann Vivid keine Dienstleistungen anbieten, auch wenn sie als NPO gelten:
religiöse Organisationen und Glaubensgemeinschaften
politische Parteien
nicht eingetragene Vereine
NPO, die Zahlungen außerhalb des EWR, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, Australien, Kanada, Grönland, Japan, Süd-Korea, Neukaledonien, Neuseeland, Nordirland oder den Vereinigten Staaten senden müssen
NPOs, die gemeinnützige Tätigkeiten außerhalb des EWR und der Schweiz ausüben
NPO „in Gründung“ (nur eingetragene gewinnorientierte Organisationen in Gründung, die eine entsprechende Genehmigung der Landesbehörde erhalten haben, werden akzeptiert)
Stiftungen und Vereine, die ausschließlich als nicht-operative Holding-Strukturen fungieren (sogenannte „private Holdings“)
NPO mit weniger als zwei Vorstandsmitgliedern
Beschränkungen für bestimmte Aktivitäten
Bei einigen Organisationen können aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Vorschriften aus Partnerschaften mit Finanzinstituten Einschränkungen bestehen.
Weitere Informationen und eine umfassende Liste findet sich in diesem Artikel.